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   LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12   

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https://dejure.org/2013,22717
LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 95 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Versetzung in den bestreikten Betrieb eines anderen Unternehmens

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit, Streik, arbeitgeberübergreifend

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Da das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks allein auf die lose wirtschaftliche Verflechtung abstelle, wie sie innerhalb eines Konzerns zwischen konzernabhängigen Unternehmen bestehe, müsse dies zum Ausgleich der Kampfparität auch dann gelten, wenn ein Konzernunternehmen ein anderes Konzernunternehmen bei der Abwehr von streikbedingten Einschränkungen unterstütze.
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn Einzelsachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 - BAGE 134, 62; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - NZA 2012, 571).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn Einzelsachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 - BAGE 134, 62; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - NZA 2012, 571).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - BAGE 104, 175).
  • LAG Hamburg, 25.04.2018 - 2 TaBV 1/18

    Arbeitskampfbedingte Einschränkung von Mitbestimmungsrechten

    Das verdeutlicht nochmals, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur der Arbeitgeber auf die Einschränkung der Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG berufen kann, in dessen Unternehmen, gleich in welchem Betrieb, ein Arbeitskampf geführt wird (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 6 TaBV 30/12 -, Rn. 60, juris).
  • ArbG Kiel, 27.05.2015 - 1 BV 1b/15

    Betriebsversammlung als Arbeitskampf?

    Eine Einschränkung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen zur Abwehr von Arbeitskampffolgen kommt in Betracht, wenn die Mitbestimmung des Betriebsrats unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfes zu begegnen, ernsthaft beeinträchtigt würde (BAG v. 19.02.1991, Az.: 1 ABR 36/90; LAG Schleswig-Holstein v. 29.05.2013, Az.: 6 TaBV 30/12, jeweils zitiert nach juris).
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